Verbraucher

Der Verbraucher muss nach Artikel 8 BasisVO die Möglichkeit haben, in Bezug auf das Lebensmittel, das er verzehrt, eine sachkundige Wahl zu treffen.

Eine sachkundige Wahl kann aber nur getroffen werden, wenn die lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt und die Angaben wahr sind.

Das Unionsrecht gibt vor, dass der Verbraucher zu schützen ist vor den Praktiken des Betruges oder der Täuschung, des Verfälschens von Lebensmitteln und vor Praktiken, die den Verbraucher irreführen können.

Der Verbraucher kennt die Umstände der Produktion nicht im Einzelnen.

Der Verbraucher gibt dem Lebensmittelunternehmer somit einen Vertrauensvorschuss. Er geht davon aus und kann das auch, dass die Lebensmittel im gesetzlichen Rahmen hergestellt und angeboten werden und dass die Hygienevorgaben beachtet werden.




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